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Bevor Investmententscheidungen getroffen werden, sollte der Kunde sich über die Chancen und Risiken des Investments informieren. Dies kann neben den finanziellen auch die steuerlichen und rechtlichen Aspekte betreffen.
Wir weisen darauf hin, dass aus der Wertentwicklung eines Finanzprodukts in der Vergangenheit nicht auf zukünftige Erträge geschlossen werden kann.
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Kein Angebot an besondere Kundengruppen
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Hinweise nach der EU-Offenlegungsverordnung zur Unternehmensführung
Stand*: 11.08.2025 ( aktualisiert den Stand vom 01.12.2024)
Der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der Vorschriften zur Förderung nachhaltiger Investitionen enthält, ist ein wichtiger Schritt zur Umlenkung von Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Die EU-Offenlegungsverordnung versucht für eine größere Transparenz darüber zu sorgen, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen.
Dabei ist ein hoher Standardisierungsgrad der Informationen erforderlich, der Anlegern bei der Produktauswahl helfen soll. Die EU-Offenlegungsverordnung teilt Fonds, je nachdem, inwieweit die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird, in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Transparenzanforderungen. Diese Kategorien entsprechen den Artikeln 6, 8 und 9 innerhalb der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088. Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf den Websites unseres Unternehmens gemäß der EU- Offenlegungsverordnung.
Die Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH, 391200Y1C3ZJT2NUUD34, möchte als Unternehmen versuchen einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften zu leisten. Potenzielles Ziel ist es, unter anderem die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensorganisation und -strategie selbst, sieht das Institut es als seine Aufgabe an, seine Partner im Rahmen der Geschäftsverbindung sofern möglich für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Auch sollen Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend gewürdigt werden.
Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsphilosophie. Daher werden Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken bei der Ermittlung der variablen Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung berücksichtigt.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung (sogenannte Nachhaltigkeitsrisiken) könnten in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation eines Basiswertes (bspw. Unternehmens) und damit auf die Wertentwicklung zugehöriger Finanzprodukte haben. Derzeit besteht für die Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH jedoch leider nicht die Möglichkeit derartige Risiken im Rahmen der von ihr angebotenen Wertpapierdienstleistungen auszuschließen, worauf hiermit explizit hingewiesen wird.
Grundsätzlich werden ESG-Risiken nicht als eigene Risikoart, sondern vielmehr als Risikotreiber der wesentlichen Risikoarten der Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH angesehen. Dementsprechend erfolgt eine Untersuchung und Bewertung im Rahmen etablierter Prozesse. Sollten sich hier wesentliche Erkenntnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken ergeben, werden diese im Rahmen des bestehenden Risikomanagementprozesses intern über das gesamte Unternehmen hinweg berücksichtigt.
In der Anlageberatung integriert die Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageberatungsprozess und den Produktauswahlprozess und berücksichtigt sie als Bestandteil der Risikobetrachtung. sofern dies aufgrund der Daten- und Produktverfügbarkeit möglich ist.
Vorvertragliche Informationen gemäß der EU-Offenlegungsverordnung für die Anlageberatung
*Änderungshistorie
Veränderung von Stand 01.12.2024 auf Stand vom 11.08.2025:
- Redaktionelle Anpassung bzgl. des Umgangs mit Nachhaltigkeitsaspekten in der Vergütungspolitik
- Durch die Anpassung des Geschäftsmodells aufgrund der Abspaltung des Einlagen- und Verwahrgeschäfts wurden grundlegende Anpassungen bzgl. des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung vorgenommen, es handelt sich jedoch weiterhin um einen „Explain-Ansatz“.
- Redaktionelle Anpassung bzgl. der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
- Aufnahme der Information bzgl. Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088)